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Vorteile private Zusatzversicherung

Für wen ist die private Zusatzversicherung interessant?

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte
  • Angehörige von gesetzlich Versicherten

Warum ist die private Zusatzversicherung interessant?

Heute erhalten Sie von Ihrer gesetzliche Krankenversicherung eine ordentliche Versorgung, die allerdings nach zahlreichen Gesundheitsreformen unübersehbare Lücken aufweist. Das bedeutet, dass über eine gewisse "Mindestversorgung " hinaus ein ehrheblicher finanzieller Mehraufwand auf Sie zukommt, beispielsweise bei höherwertigem Zahnersatz oder einer vernünftigen Sehhilfe.

Aktuell sehen die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenkasse so aus:
  • Brillen für volljährige Versicherte werden so gut wie gar nicht mehr übernommen, ebenso wenig wie Kontaktlinsen.
  • Zahnersatz wird nur bis höchstens 65% der einfachsten Versorgung bezuschusst.
  • Es werden grundsätzlich nur noch verschreibungspflichtige Medikamente übernommen. Sofern das Medikament nicht von der Zuzahlung befreit ist, müssen je Packung zwischen 5 und 10 Euro zugezahlt werden. Liegt der Preis des Medikaments über dem Festbetrag, dann muss sogar die Differenz hinzugezahlt werden.
  • Im Krankenhaus muss der Patient bis zu 28 Tage jeweils 10 Euro Zuzahlung im Kalenderjahr leisten. Auch Heil- und Hilfsmittel, Verbandmittel und Kuren sind zuzahlungspflichtig.
  • Fahr- und Transportkosten werden nur noch unter sehr erschwerten Bedingungen und dann auch nur mit Eigenanteil übernommen.
  • Im Ausland genießt der Kassenpatient nur eingeschränkt Versicherungsschutz.
  • Für diesen "Luxus" dürfen Sie pro Quartal auch noch eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen.

Was leistet die private Zusatzversicherung?

Sie optimiert Ihre medizinische Versorgung!
Sie verbessert hauptsächlich die ambulante und stationäre Versorgung, sowie die Zahnversorgung, die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Sehhilfen, die medikamentöse Versorgung und alternative Heilverfahren.
Im Einzelnen:
  • Aufwendungen für Sehhilfen (Brillengestelle und -gläser sowie Kontaktlinsen) sind zu Höchstbeträgen erstattungsfähig.
  • Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) und Fahrtkosten sind teilweise bis zu 100 % erstattungsfähig.
  • Heilpraktiker/Naturheilverfahren sind teilweise bis zu 80 % erstattungsfähig. dazu gehören z.B
    a) ambulante Behandlungen und verordnete Arzneimittel durch Heilpraktiker
    b) Naturheilverfahren: Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie, Kneipp-Therapie, Shiatsu, Neuraltherapie
    nach Hunecke, Eigenblutbehandlung, Osteopathie und Elektrostimulation mittels TENS-Gerät.
  • Verbesserung des Schutzes im Ausland, meist besteht Versicherungsschutz für alle vorübergehenden Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen pro Auslandsaufenthalt.
Stellen Sie hier Ihre individuellen Anforderungen an Ihre private Zusatzversicherung zusammen und vergleichen Sie - natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich!